Pille Danach: Was passiert, wenn ich schon schwanger bin?

Sollte sich bei dir gerade eine Schwangerschaft entwickeln und du nimmst nach einer Verhütungspanne die Pille Danach, dann führt die Pille Danach nicht zu einem Abbruch der Schwangerschaft. Die Pille Danach ist keine Abtreibungspille1.

Schwangerschaft trotz Notfallverhütung?

Kann man schwanger werden, obwohl man die Pille Danach genommen hat? Das Notfallverhütungsmittel schützt nicht hundertprozentig vor einer ungewollten Schwangerschaft – es ist also möglich. Die Pille Danach verschiebt deinen Eisprung um mindestens 5 Tage, um das Zusammentreffen befruchtungsfähiger Spermien und der Eizelle zu verhindern. Hat dein Eisprung bereits stattgefunden, wirkt die Pille Danach nicht mehr2.

Solltest du zum Zeitpunkt der Einnahme der Pille Danach schon schwanger sein, so wirkt die Pille Danach nicht mehr. Sie ist keine Abtreibungspille und sollte nicht bei bestätigter Schwangerschaft eingenommen werden, da dies nicht ihrer Zulassung entspricht. Aber du musst dir keine großen Sorgen machen, wenn du die Pille Danach genommen hast und sich kurz darauf herausstellt, dass du schwanger bist. Die Daten, die zur Wirkung der Pille Danach auf eine Schwangerschaft, zur Verfügung stehen, deuten nicht darauf hin, dass sie die Schwangerschaft gefährden könnte. Trotzdem solltest du nach Bekanntwerden deiner Schwangerschaft direkt einen Termin bei deinem Frauenarzt machen. Dieser übermittelt dann eine (anonyme) Meldung der Schwangerschaft an den Hersteller des Präparates. Wenn es dir lieber ist, kannst du die Schwangerschaft auch selbst melden. Entweder kannst du dich direkt an den Hersteller wenden oder an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz www.bfarm.de) wenden.

Katharina Illgen
Senior Regulatory Affairs Manager
bei Perrigo
Auf medizinische Korrektheit geprüft im Oktober 2023.

1https://www.netdoktor.de/verhuetung/pille-danach/erste-hilfe-bei-verhuetungspannen/ , Aufgerufen am 20.08.2020 13:59
2Rabe, T. et al. Notfallkontrazeption – ein Update. Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e. V. und des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) e.V. Frauenarzt 2013; 54: 108-113