Wie oft kann man die Pille Danach nehmen?

Die Pille Danach ist ein Notfallverhütungsmittel, daher sollte sie nicht beliebig oft eingenommen werden. Tritt so ein Notfall aber tatsächlich zweimal oder sogar mehrmals hintereinander auf, kann die Pille Danach auch mehrfach eingenommen werden1.

Die Pille Danach verschiebt den Eisprung und schützt deshalb nur für eine bestimmte Zeit vor einer ungewollten Schwangerschaft2. Wenn dir also nach dem letzten ungeschützten Sex und der Einnahme der Pille Danach zum Beispiel noch eine Verhütungspanne passiert, besteht wieder ein Schwangerschaftsrisiko. Um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern, kann die Pille Danach wieder angewendet werden. Lass dich hierzu in einer Apotheke beraten.

Dennoch gilt: Ob zweimal in einer Woche oder allgemein mehrmals im Zyklus – generell sollte eine wiederholte Einnahme der Pille Danach eine Ausnahme bleiben, denn es handelt sich um ein Notfallverhütungsmittel. Es schützt nicht so sicher vor einer ungewollten Schwangerschaft wie reguläre Verhütungsmethoden.

Wenn ich Sex haben will, nachdem ich die Pille Danach eingenommen habe, muss ich nicht mehr verhüten.
#1
RICHTIG
#2
Das wäre die richtige Antwort
FALSCH
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Richtig
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False

Geeignete Verhütungsmethode finden

Sollte eine Einnahme der Pille Danach mehrmals im Jahr nötig sein, lohnt es sich, über eine besser geeignete reguläre Verhütungsmethode nachzudenken, etwa eine Spirale oder einen Verhütungsring. Sprich hierzu am besten mit deinem Frauenarzt.

Katharina Illgen
Senior Regulatory Affairs Manager
HRA Pharma, a Perrigo Company
Auf medizinische Korrektheit geprüft im Oktober 2023.

1 World Health Organization. Medical Eligibility Criteria for contraceptive use Fifth edition 2015 http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/172915/1/WHO_RHR_15.07_eng.pdf, Halpern V, Raymond EG, Lopez LM. Repeated use of pre- and post-coital hormonal contraception for prevention of pregnancy. Cochrane Database of Systematic Reviews 2010;(1):CD007595.
2Rabe, T. et al. Notfallkontrazeption – ein Update. Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e. V. und des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) e.V. Frauenarzt 2013; 54: 108-113.