Was kostet die Pille Danach?

Die Kosten für die Pille Danach mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat liegen bei etwa 35 Euro. Die Pille Danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel ist für etwa 15 bis 20 Euro in der Apotheke erhältlich. Allerdings können die Preise variieren, in einigen Fällen ist das Notfallverhütungsmittel sogar kostenfrei. Mehr dazu liest du weiter unten.

Welche Pille Danach brauche ich?

In der Apotheke wirst du dazu beraten, welche Pille Danach für dich die richtige ist – je nach deiner persönlichen Situation. Denn es gibt gewisse Unterschiede zwischen den beiden Wirkstoffen.

Wie viel Geld die Pille kostet, hängt von der Apotheke ab

Die genauen Preise für die Pille Danach können von Apotheke zu Apotheke schwanken, da es keinen festen Verkaufspreis gibt.

Unter 22? Mit Rezept keine Kosten für die Pille Danach

Wenn du unter 22 Jahre alt bist, ist die Pille Danach für dich kostenfrei, wenn dein Arzt sie dir verschreibt – es fällt je nach Alter höchstens eine Rezeptgebühr an. Diese liegt bei 5 Euro, wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist. Ab deinem 22. Geburtstag musst du die Pille Danach selbst bezahlen, egal ob du ein Rezept hast oder nicht1.

Hier noch einmal im Überblick2:

  • Du bist unter 18 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und hast ein Rezept? Dann ist die Pille Danach für dich komplett kostenfrei.

  • Du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und hast ein Rezept? Dann bezahlst du nur 5 Euro Rezeptgebühr für die Pille Danach.

  • Du bist 22 Jahre alt oder älter? Dann bezahlst du für die Pille Danach mit oder ohne Rezept den regulären Preis.

  • Du bist privat versichert? Dann bezahlst du für die Pille Danach unabhängig vom Alter mit oder ohne Rezept den regulären Preis. Je nach Krankenkasse kann das Rezept erstattet werden.

Ich kann die Pille Danach als reguläres Verhütungsmittel nutzen.
#1
RICHTIG
#2
Das wäre die richtige Antwort
FALSCH
%
Richtig
%
False
Katharina Illgen
Senior Regulatory Affairs Manager
HRA Pharma, a Perrigo Company
Auf medizinische Korrektheit geprüft im Oktober 2023.

1§ 24a SGB V, Empfängnisverhütung.
2§ 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.